Das Potenzial unter Dächern – vom Abstellraum zum begehrten Wohnraum!
Dachausbau | Dachgeschossausbau
Dachgeschossausbau, Aufstockung, Leichtbauweise, zusätzliche Wohnfläche;
Die Nahverdichtung bestehender Quartiere, Grundstücke und Wohngebäude spielt für den Aspekt des „Wohnraummangels in Großstädten“ sowie unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle für Politik, Eigentümer und Kapitalanleger.
Unter oder auf unseren Dächern liegen große Potenziale! Jedoch fordern die verschiedenen Dachkonstruktionen, Örtlichkeiten und das Gebäude selbst, bei einem Ausbau der Aufstockung besondere Planung, spezielle Fachkenntnisse und Erfahrungen.
Die Firma V+H BauConcept begleitet Sie umfassend bei der Idee, über die Planung bis hin zur Ausführung eines solchen Objektes. Dabei müssen die baurechtlichen, bautechnischen sowie gestalterischen Möglichkeiten und Vorschriften erkannt und umgesetzt werden. Dachgeschosse verlangen Planung im Detail und Ganzen!
Faktoren wie Geometrien, Statik, Brand-, Schall- und Wärmeschutz müssen sinnvoll umgesetzt werden. Nicht zu vergessen, dass ein solches Projekt immer über den Köpfen der Bewohner stattfindet.
Fazit:
Durch zusätzliche Wohneinheiten auf einem Gebäude wird die technische Infrastruktur der vorhandenen Gebäude wirtschaftlicher genutzt.
Die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Vorteile eines solchen Projektes können leicht definiert werden:
- Baugrundstücke sind bereits vorhanden und es kann auf bestehende Infrastruktur zurückgegriffen werden
- Bei den unsanierten Gebäuden, Energieeinsparung durch Überbauung der obersten Geschossdecke. Modernisierungseffekte lassen sich zudem für das ganze Haus nutzen und anstehende Sanierungsmaßnahmen mit den Erweiterungen gut kombinieren.
- Ein weiterer Vorteil gegenüber dem Neubau ist, dass bereits vorhandene Grundstück sowie der gesamten Außenanlagen. Sodann die Vermeidung von Erschließungskosten und die Reduktion von Nebenkosten z.B. für Eigentümergemeinschaften. Zusätzlich können z.B. die Einnahmen aus dem Verkauf einer Dachfläche oder die Umsetzung eines solchen Projektes anstehende Sanierungsmaßnahmen im Gemeinschaftseigentum subventionieren.
Wir planen und koordinieren alle diese Ansprüche für Sie aus einer Hand.
Die Bayrische Bauordnung setzt einen ersten Meilenstein:
„Das Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus und weiterer Rechtsvorschriften wurde am 2. Dezember 2020 vom Bayerischen Landtag beschlossen. Es trat am 1. Februar 2021 in Kraft. Die neu gestaltete Ermächtigung zum Erlass von Satzungen, die ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche festlegen – neuer Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Bayer. Bauordnung (BayBO) – trat am 15. Januar 2021 in Kraft.
Wesentlicher Inhalt der Novelle sind die Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H außer in Gemeinden mit mehr als 250.000 Einwohnern sowie eine Vereinfachung der Berechnung der Abstandsflächen, die Erleichterung des Dachgeschossausbaus, die Einführung der Typengenehmigung für serielles Bauen, die Aufnahme einer Genehmigungsfiktion für Wohngebäude im vereinfachten Verfahren, die erweiterte Einsatzmöglichkeit des Baustoffes Holz und letztlich auch die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den digitalen Bauantrag. Damit wird Bauen einfacher, billiger, schneller, nachhaltiger und flächensparender.“